Leitfaden

1. Ziele

Der Elternrat ist Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte, Schulleitung, Lehrpersonen, Betreuungspersonen, Schulbehörde und SchülerInnen und setzt sich für eine konstruktive, transparente und offene partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen allen an der Schule beteiligten Personen ein.
Der Elternrat ermöglicht regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen. Die Identifikation der Eltern mit der Schule ihrer Kinder wird gestärkt.
Der Elternrat fördert das gegenseitige Verständnis zwischen Elternhaus und Schule. Die gemeinsame Verantwortung für die Kinder wird dadurch stärker wahrgenommen. Diese ergibt sich aus dem Erziehungsauftrag der Eltern und dem Bildungsauftrag der Schule.
Der Elternrat trägt mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei und unterstützt bei Anlässen und Projekten der Schule.

2. Grundsätze

Dieses Reglement setzt den Rahmen für die Aktivitäten des Elternrats.
Die Grundlage ist das Volksschulgesetz des Kantons Zürich § 55.
Der Elternrat arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich.
Der Elternrat ist konfessionell, politisch und kulturell unabhängig.

3. Organisation

Jede Klasse (inklusive Kindergarten) hat einen bis mehrere Elterndelegierte im Elternrat.
Die Wahl Klassendelegierten erfolgt im jeweils ersten Quintal während einer Veranstaltung des neuen Schuljahres.
Die Wahlen erfolgen still, das heisst die aufgestellten Kandidaten gelten als automatisch gewählt, falls es keinem Einspruch seitens der Elternschaft gibt.
Die Wahl gilt für ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich.
Das Wahlverfahren wird von einem Mitglied des Elternrats geleitet.
Der Elternrat konstituiert sich selbst und bildet aus seiner Mitte das Präsidium und das Vizepräsidium.
Eine Person aus dem Elternrat hat Beisitz im Verein Mittagstisch.

4. Elternratssitzungen

- Pro Quartal findet mindestens eine Elternratssitzung statt.
- An Elternratssitzungen wird ein Protokoll geführt.
- Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse des Elternrats werden mit einfachem Mehr gefasst.
- Das neue Sitzungsdatum sowie die Traktandenliste werden jeweils Ende der Elternratssitzung bestimmt und protokolliert.
- Das Protokoll kann im Teamzimmer von den Lehrpersonen und den Behördenmitgliedern eingesehen werden.
- An den Sitzungen nimmt eine Vertretung aus der Lehrerschaft sowie ggfs. die Schulleitung teil. Die Schulleitung kann ihre Anliegen  auch durch die teilnehmende Lehrperson vertreten lassen. Die Schulbehörde kann bei Bedarf teilnehmen.

5. Aufgaben des Elternrats

Der Elternrat:

- arbeitet mit der Schulleitung, den Lehrpersonen, den Betreuungspersonen und des Schulbehörde zusammen.
- behandelt eingebrachte Anliegen und Anträge aller an der Schule Beteiligten.
- bearbeitet Projektvorschläge der Eltern und schlägt der Schule gemeinsame Projekte vor.
- setzt bei Bedarf Arbeitsgruppen ein, in welchen mindestens ein Mitglied des Elternrats mitarbeitet.
- pflegt den Kontakt zum Quartiersverein.
- berichtet regelmässig in der Brühlberginfo über seine Arbeit.
- informiert die Eltern über Beschlüsse, Aktivitäten und Projekte regelmässig in geeigneter Form.

6. Aufgaben des Präsidenten

Das Präsidium des Elternrats vertritt das Gremium nach aussen.
Der Präsident / die Präsidentin beruft die Sitzungen ein, übernimmt die Vorbereitung und die Leitung der Sitzungen. Sie/ er pflegt den Kontakt zur Schulleitung.

7. Unterstützung

Dem Elternrat und den Arbeitsgruppen werden für ihre Sitzungen und Anlässe Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Elternmitwirkung können kostenlos Kopien in der Schule erstellt werden.
Der Elternrat und die Arbeitsgruppen erhalten die Möglichkeit, in Kenntnis der Schulleitung über die Lehrpersonen Informationsmaterial an die Eltern weiterzuleiten.

8. Finanzen

Ein Betrag für die Elternmitwirkung wird budgetiert.
Eine Elternratskasse wird durch freiwillige Elternbeiträge gespeist.
Über die Verwendung der Gelder entscheidet der Elternrat.

9. Abgrenzung

Der Elternrat wahrt die Integrität seiner Mitglieder, diese unterstehen der Schweigepflicht.
Der Elternrat hat keinerlei Aufsichtsfunktion.
Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Belangen ist die Mitwirkung ausgeschlossen.
Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen SchülerInnen ist nicht Aufgabe des Elternrats.
Der Elternrat wahrt die Integrität der Lehrpersonen.
Der Elternrat verfolgt und unterstützt keine Eigeninteressen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement kann der Elternrat ein Mitglied ausschliessen.